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 Gutachterbüro Burger Glas am Bau - Verglasung - Fensterbau
Dipl. Ing. (FH) Lorenz Burger
von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Glaserhandwerk
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Gutachterbüro Burger Glas am Bau - Verglasung - Fensterbau
Dipl. Ing. (FH) Lorenz Burger
von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Glaserhandwerk
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Gutachten
Im Gutachterbüro Burger werden Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten und gutachtliche Stellungnahmen erstattet.
Bei Gerichtsgutachten sind unsere Auftraggeber Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie Staatsanwaltschaften.
Privatgutachten
erstatten
wir für Privatpersonen, juristische Personen, Kommunen, Versicherungen, Isolierglashersteller, Fensterbaubetriebe.
Darunter fallen auch fachliche Begleitungen von Gerichtsverfahren. Wir sind hier nicht als Sachverständige mit der
Erstattung
von Gutachten beauftragt, sondern verfassen für Rechtsanwälte und Beteiligte fachlich fundamentierte Schriftsätze, die dann der beauftragte Rechtsbeistand des Mandanten wieder in seine juristischen Schriftsätze übernimmt und einarbeitet.
Schiedsgutachten fallen unter die Rubrik -Privatgutachten- und haben in der Hauptsache als Ergebnis eine für alle Beteiligten verbindliche Aussage und Feststellung zum Fragethema. Ein Gerichtsverfahren in gleicher Sache wird somit verhindert und spart damit Gerichts- und Anwaltskosten.
Ungeachtet der Gutachtensart, werden alle Gutachten persönlich, unparteiisch und nach neuestem fachlichem Wissensstand erstattet.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Dies gilt auch für Privatgutachten.
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| Stand: 23.07.2010 / 11:29 |
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Gutachterbüro Burger, Am Radlschusterweg 8a, D-83236 Übersee/Chiemsee, Tel. 08642 - 6304  |
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Gutachterbüro Burger, Am Radlschusterweg 8a, D-83236 Übersee/Chiemsee, Tel. 08642 - 6304,
eMail: LorenzBurger@T-Online.de
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